Entfall der Sammelrechnung bei der elektronischen Rechnungsübertragung
Bei der elektronischen Rechnungsstellung über das
AS2-Protokoll wird die Echtheit der Herkunft (Authentizität) und die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) bei der Übertragung, ohne zusätzliche qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG innerhalb der Nachricht oder auf dem Dokument selbst, erreicht.
Gemäß dem Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) entfällt neuerdings in einem laut § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG und EU-Richtlinie (EU 2006/112/EG) vereinbarten
EDI-Verfahren die Erfordernis einer zusammenfassenden Rechnung.
So sorgt AS2 im EDI-Verfahren nicht nur für Rechtssicherheit bzgl. des Vorsteuerabzuges auf Empfängerseite, sondern auch direkt für die Ausnutzung des durch e-Invoicing möglichen Einsparpotenzials (ca. 60%) gegenüber der Papierrechnung.
Weitere Details ...