Gesetzeskonform
Im elektronischen Geschäftsverkehr ersetzt die so genannte qualifizierte
elektronische Signatur die Unterschrift. Das deutsche Signaturgesetz, kurz SigG, und die deutsche Signaturverordnung, kurz SigV, sichern die Rechtsgültigkeit der Signatur durch strenge technische Vorgaben an die Signatur-Software. i-effect
® *SIGG erfüllt diese Vorgaben, die durch Herstellererklärung an den Gesetzgeber nachgewiesen werden.