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Allgemeine Geschäftsbedingungen




§1 Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages.

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§2 Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Angeboten, Preislisten und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerpreislisten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

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§3 Auftragsbestätigung

Telefonisch oder mündlich erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- oder Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin, sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

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§4 Patent- und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich ans uns zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

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§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich rein netto. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Zahlungen sind bargeldlos auf eines der Konten der menten GmbH zu leisten. Bei Scheckzahlungen fallen zusätzlich Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 12,50 an. Zahlungen sind fällig: Bei Systemen: 90% Zahlung sofort nach Lieferung, rein netto ohne Abzug, 10% nach technischer Abnahme sofort rein netto ohne Abzug. Bei Software und Geräten:
14 Tage netto nach Lieferung. Bei Dienstleistungen: 100% sofort rein netto ohne Abzug. Skonti sind in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

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§6 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung zu prüfen. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für uns nicht verbindlich. Das Recht zur Teil-Lieferung und /oder Berechnung wird ausdrücklich vorbehalten. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle unseres Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche bei Kaufleuten ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich bei Verzug oder verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit die Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befunden oder deren Lieferung uns unmöglich ist. Die Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Sollte der Besteller bei uns bestellte bzw. in Auftrag gegebene Ware nicht annehmen, oder die vereinbarte Zahlungsfrist nicht einhalten, so befindet er sich in Zahlungsverzug.

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§7 Versendung - Gefahrenübergang

Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über; wir sind in jedem Fall berechtigt, die Lagergebühren, mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.

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§8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

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§9 Garantie und Haftung

Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen ist, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.

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§10 Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

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§11 Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.

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§12 Gerichtstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Köln. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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